AGb


1 Geltungsbereich
1.1 Manuel Scheidegger, c/o Argumented Reality, Friedrichstr. 3/4, 37073 Göttingen (Deutschland), erbringt mit dem Projekt Argumented Reality („Argumented Reality“) für Kunden Beratungs-, Kreativ-, Konzept-, Moderations- und Schulungsleistungen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von Argumented Reality im Rahmen von Projektverträgen erbrachten Leistungen.
1.2 Ein Projektvertrag zwischen Argumented Reality und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Projektangebot von Argumented Reality schriftlich annimmt. 

2 Leistungsumfang
2.1 Die vereinbarten Leistungen sind im Einzelnen im jeweiligen Projektangebot von Argumented Reality beschrieben. 
2.2 Vereinbarungen in einzelnen Projektverträgen gehen den Regelungen in diesen AGB vor.
2.3 Beratungsleistungen sind Dienstleistungen. Argumented Reality schuldet bei Beratungsleistungen keinen konkreten Erfolg, insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. 

3 Zusammenarbeit
3.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll und kooperativ zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 
3.2 Die Arbeit von Argumented Reality lebt von der Mitarbeit der Kunden und Teilnehmer:innen. Die Kunden und Teilnehmer:innen sollten bereit und offen sein, sich auf die Arbeit von Argumented Reality einzulassen.
3.3 Um die Zusammenarbeit konstruktiv zu gestalten, benennt der Kunde Argumented Reality eine:n fachkundige:n Ansprechpartner:in und eine:n Stellvertreter:in, die für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung stehen.
3.4 Soweit Argumented Reality im Rahmen der Leistungserbringung Empfehlungen, Konzepte o.ä. vorstellt, so bereiten diese die Entscheidungen des Kunden nur vor, ersetzen diese aber nicht.
3.5 Argumented Reality ist berechtigt, zur Erfüllung der angebotenen Leistungen auch Dritte in eigenem Namen zu beauftragen und sich Subdienstleistern zu bedienen.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde wird Argumented Reality sämtliche für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Dies umfasst auch die laufende Information über Änderungen in der Sphäre des Kunden, soweit diese für die Leistung relevant sind. 
4.2 Die Leistungen von Argumented Reality werden auf Grundlage der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen erbracht. Argumented Reality prüft die zur Verfügung gestellten Informationen nur auf Plausibilität, die sachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der Informationen muss vom Kunden sichergestellt werden.
4.3 Räume, Catering, Bühne, Sound, Licht, Präsentationsmedien sowie Standardmaterial wie Moderationskoffer werden – soweit für die im Projektvertrag beauftragte Leistung erforderlich – in Rücksprache und Abstimmung mit Argumented Reality vom Kunden gestellt.
4.4 Soweit nach dem jeweiligen Projektvertrag eine Zustimmung des Kunden zu Vorschlägen von Argumented Reality zur Abwicklung, Ausgestaltung oder zu sonstigen Variablen der zu erbringenden Leistung notwendig ist, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nach einer ersten Erinnerung von Argumented Reality nicht innerhalb von weiteren fünf Werktagen reagiert. Soweit eine Abnahme einzelner Arbeitsschritte notwendig ist, erfolgt die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Anfrage von Argumented Reality an den Kunden.
4.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
4.6 Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Vertrags. Kommt es durch die Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten zu Mehraufwänden, kann Argumented Reality diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen.

5 Vergütung
5.1 Die Vergütung wird in der Regel im Rahmen des jeweiligen Projektvertrags vereinbart. Ist zwischen den Parteien keine Vergütung vereinbart, findet eine Abrechnung auf Stundenbasis zu einem Tarif von EUR 200,- zzgl. MwSt. statt.
5.2 Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallende Reise- und Unterkunftskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und vom Kunden getragen.
5.3 Notwendige nutzungsrechtliche Abgeltungen, auch soweit sie nachträglich entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ggfs. anfallende weitere Abgaben und Gebühren sind vom Kunden zu tragen und liegen in dessen Verantwortungsbereich. 
5.4 Argumented Reality behält sich vor, bei einem Rücktritt seitens des Kunden ab weniger als 1 Woche vor Beginn des Projektes 80%, ab weniger als 3 Wochen 50% und bei mehr als 3 Wochen 20% der im Rahmen des jeweiligen Projektvertrags vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.
5.5 Die Vergütung wird innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 

6 Leistungsänderungen
6.1 Sollte durch Änderung des Projektzieles, der Absprachen oder der zur Verfügung gestellten Informationen ein Mehraufwand von mehr als 10% entstehen, behält sich Argumented Reality vor, mit dem Kunden in Nachverhandlung zu treten.
6.2 Soweit im Projektauftrag eine feste Teilnehmeranzahl vereinbart wird, berechnet Argumented Reality für jede:n über die vereinbarte Teilnehmerzahl hinausgehende:n zusätzliche:n Teilnehmer:in eine zusätzliche Vergütung in Höhe des im Projektvertrag vereinbarten Gesamtpreises geteilt durch die im Projektvertrag vereinbarte Teilnehmerzahl .

7 Nutzungsrechte
7.1 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von Argumented Reality werden dem Kunden – unabhängig von deren rechtlicher Schutzfähigkeit – nur insoweit eingeräumt, als diese zur Verwendung für das im Projektvertrag spezifizierte Projekt notwendig sind. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Argumented Reality.
7.2 Eine Weiterübertragung oder Sublizenzierung der an den Kunden übertragenen Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Argumented Reality wirksam.
7.3 Der Kunde wird Argumented Reality bei Nutzung der Arbeitsergebnisse in branchenüblicher Weise als Urheber benennen. 
7.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Kunde die für die Leistung zu zahlende fällige und einredefreie Vergütung vollständig bezahlt. 
7.5 Argumented Reality ist es gestattet, die Kundenbeziehung zu werblichen Zwecken offenzulegen. Argumented Reality darf im Zusammenhang mit dieser Referenzwerbung die Arbeitsergebnisse wiedergeben und die Wort-/Bild-Marken des Kunden nutzen, sofern dadurch keine Geheimhaltungsinteressen des Kunden berührt werden. Der Kunde darf die Zusammenarbeit mit Argumented Reality nur im Rahmen des im Projektvertrag spezifizierten Projekts offenlegen. Eine darüberhinausgehende Werbung mit der Zusammenarbeit mit Argumented Reality bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Argumented Reality.

8 Geheimhaltung 
Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche bei der Zusammenarbeit bekanntwerdende Geschäftsvorgänge und Daten der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages. 

9 Haftung
9.1 Die Haftung von Argumented Reality beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkung gilt daher nicht im Falle der Produkthaftung, bei Verletzung von Leben und Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens. 
9.2 Argumented Reality ist es gesetzlich nicht erlaubt, Rechtsberatung oder steuerliche Beratung zu erteilen. Die Überprüfung der rechtlichen und steuerrechtlichen Zulässigkeit von entwickelten Vorschlägen, Empfehlungen, Konzepten etc. obliegt dem Kunden. 
9.3 Darüber hinaus übernimmt Argumented Reality insbesondere keine Haftung dafür, dass die mit dem Kunden definierten Ziele, die lediglich als Richtwerte zur Evaluierung der Beratung zu verstehen sind, tatsächlich erreicht werden.

10 Endabwicklung
Im Falle der einseitigen Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden werden alle bereits abgeschlossenen Projektverträge von Argumented Reality noch ordnungsgemäß abgewickelt.

11 Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesen AGB oder der erteilten Projektverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweiligen Projektvertrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Argumented Reality, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Sofern nach diesen AGB eine schriftliche Erklärung festgelegt wird, ist diese auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt.